Eine Immobilie mit Vermietungslizenz ist noch keine „Vivienda Turística“

Eine Immobilie mit Vermietungslizenz ist noch keine „Vivienda Turística“

(und das ist ein großer Vorteil)

Viele Käufer glauben, dass eine Immobilie in Spanien automatisch als Vivienda Turística gilt, sobald sie an Feriengäste vermietet werden darf. Das stimmt so nicht.
Eine Immobilie mit Vermietungslizenz bleibt rechtlich ganz einfach eine Wohnimmobilie – selbst wenn sie über Airbnb, Booking oder andere Plattformen vermietet wird.

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn er entscheidet darüber,
– ob Sie 10 % oder 21 % Steuern zahlen,
– ob Sie in der Immobilie selbst wohnen dürfen,
– ob Sie als Privatperson oder als Betreiber gelten,
– und ob Sie überhaupt eine Hypothek darauf bekommen.


Eine Immobilie mit Vermietungslizenz bleibt Wohnraum – kein touristisches Gewerbe

Wenn Sie eine Wohnung oder Villa mit der Einstufung uso residencial kaufen, erwerben Sie eine Wohnimmobilie.
Es spielt keine Rolle, ob Sie darin wohnen, sie als Ferienhaus nutzen oder sie vermieten möchten.

Auch wenn Sie eine touristische Vermietungslizenz (VT-Nummer) beantragen,
ändert sich die rechtliche Nutzungsart nicht.
Die Immobilie bleibt residencial, und Sie bleiben privater Eigentümer – kein touristischer Betreiber.


Was bedeutet das konkret?

Es bedeutet in erster Linie Freiheit.

Sie dürfen:

  • die Immobilie jederzeit selbst nutzen

  • sie vermieten – aber nur, wenn Sie möchten

  • private Nutzung und Vermietung kombinieren

  • später dauerhaft darin wohnen, wenn Sie auswandern

  • sie als normale Wohnimmobilie verkaufen

  • und vor allem: Sie zahlen keine 21 % IVA, sondern nur 10 % IVA (bei Neubau) oder ITP (bei Bestandsimmobilien)

Kurz gesagt:

Sie vermieten als Privatperson – nicht als Betreiber eines touristischen Gewerbes.


Warum ist dieser Unterschied so wichtig?

Weil eine Wohnimmobilie mit Vermietungslizenz Ihnen die freie Wahl lässt:
Selbst nutzen, zeitweise vermieten, nur privat halten – alles ist möglich. Keine Vermietungspflicht, keine gewerkliche Registrierung, keine eingeschränkte Eigennutzung.

Bei Immobilien mit uso turístico (echte touristische Objekte) ist das ganz anders:
Dort gelten andere Regeln, andere Steuersätze, manchmal sogar eingeschränkte private Nutzung und teilweise Vermietungspflicht.


Warum wird das so oft verwechselt?

Weil der Begriff “touristische Immobilie” im Alltag für alles verwendet wird, was sich vermieten lässt.
Juristisch gibt es jedoch einen klaren Unterschied:

Wohnimmobilie mit Vermietungslizenz = Wohnraum mit erlaubter touristischer Vermietung
Vivienda Turística (uso turístico) = touristisches Gewerbeobjekt, kein Wohnraum

Das sind zwei völlig verschiedene Immobilienarten, mit völlig unterschiedlichen steuerlichen und rechtlichen Folgen.


In einem Satz:

Eine Immobilie mit Vermietungslizenz ist keine Vivienda Turística.
Sie bleibt Wohnimmobilie mit voller Eigennutzungsfreiheit – und ohne 21 % Mehrwertsteuer.


 

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