NIE-Anwendung

Der Kauf einer Immobilie in Spanien als ausländischer Nichtansässiger ist ein recht einfacher Prozess. Der erste Schritt besteht darin, die NIE (Nummer der Ausländeridentifikation) zu erhalten, die dem BSN (Bürgerdienstnummer) in den Niederlanden entspricht.

Die NIE ist eine persönliche und einzigartige Nummer, die sequenziell zugewiesen wird und für jede wirtschaftliche Transaktion in Spanien erforderlich ist, von der Eröffnung eines Bankkontos bis zum Erwerb einer Immobilie.

Wie beantragt man die NIE?

Von außerhalb Spaniens: Sie können die NIE über die spanische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Land beantragen.

Von innerhalb Spaniens: Sie können dies tun, indem Sie ein Ausländerbüro oder eine Polizeistation aufsuchen.

Es ist wichtig, den Grund für die Beantragung der NIE nachzuweisen. Sobald Sie die NIE erhalten haben, können Sie mit dem Kaufprozess Ihrer Immobilie in Spanien beginnen.

Wichtig: Der Erhalt der NIE macht Sie nicht zu einem Steuerpflichtigen in Spanien. Sie gelten nur dann als steuerlicher Einwohner, wenn Sie mehr als 184 Tage in einem Kalenderjahr in Spanien verbringen. In diesem Fall müssen Sie die steuerliche Ansässigkeit in Spanien beantragen und ab diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihr weltweites Einkommen erklären und Steuern im Land zahlen.

Wir sind hier, um Ihnen bei der Beantragung Ihrer NIE-Nummer und bei dem gesamten Kaufprozess Ihrer Immobilie in Spanien zu helfen. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen und personalisierte Unterstützung zu kontaktieren.

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