Formular 210 IRNR Haben Sie ein Zuhause in Spanien, leben aber im Ausland?

Formular 210 IRNR Haben Sie ein Zuhause in Spanien, leben aber im Ausland?

Nichtansässigensteuer (Formular 210): Wir verwalten sie

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber steuerlich in einem anderen Land wohnen, sind Sie verpflichtet, jedes Jahr das Formular 210 einzureichen, auch wenn Sie die Immobilie nicht vermieten. Das Finanzministerium ist der Ansicht, dass das Haus allein durch die Tatsache, dass es Eigentümer ist, ein "zugeschriebenes Einkommen" generiert. In den meisten Fällen liegt der Betrag zwischen 60 und 200 € pro Jahr und Immobilie, abhängig vom Katasterwert und dem Eigentumsanteil.

Wenn das Haus vermietet wird, wird kein theoretisches Einkommen mehr angegeben, sondern das tatsächliche Einkommen. In diesem Fall kann der Eigentümer, der steuerlich ansässig in der Europäischen Union, Island oder Norwegen ist, bestimmte Ausgaben wie Gemeinschafts-, Hausratversicherung, IBI, Müll, Reparaturen, Wartung, Materialien, Verwaltungsgebühren und die jährliche Amortisation der Immobilie absetzen. Wenn der Eigentümer außerhalb der EU wohnt, sind keine Abzüge erlaubt und das Bruttoeinkommen wird besteuert.

Das Nichteinreichen dieser Steuer kann zu Zuschlägen, Strafen führen und sogar zukünftige Verkäufe oder die Rückforderung der beim Notar einbehaltenen 3 %

blockieren.

Bei Epic Properties berechnen wir die Steuern, wenden gegebenenfalls die korrekten Abzüge an und reichen das Formular 210 elektronisch beim Finanzministerium ein. Wir senden Ihnen die offizielle Quittung und bewahren, wenn Sie möchten, Ihre Daten für zukünftige Erklärungen auf.

Wenn Sie ein nicht ansässiger Eigentümer sind und diese Verpflichtung ohne Komplikationen erfüllen möchten, kümmern wir uns darum.

 

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